SHANGHAI – In China setzt das Firmengesetz fest, dass alle Unternehmen, ob ausländisch investiert oder nicht, einen fixen Betrag an operativem Kapital bei den zuständigen Behörden als Teil des regulären Prozesses zur Unternehmensgründung registrieren müssen. Dieses Kapital ist als das „registrierte Kapital“ bekannt. Aufgrund strenger Währungsumtauschkontrollen ist das registrierte Kapital einer ausländischen Firma bevor ihr Zahlungsfluss positiv wird oft die einzige finanzielle Quelle, zu der sie zur Bezahlung von operativen Kosten Zugang hat.
Diese Schlüsselinformation wird in der Firmensatzung festgesetzt und auf die Geschäftslizenz gedruckt, was eine Umänderung etwas umständlich macht. Nichtsdestotrotz kann es manchmal aus einer Vielzahl an Gründen notwendig oder gut für Firmen sein, ihr registriertes Kapital zu erhöhen oder zu vermindern. Um dies zu tun ist die Abgabe eines Antrags bei der originalen Registrierungsstelle, der Industrie- und Handelsverwaltung (AIC, Administration of Industry and Commerce), erforderlich, wobei die jeweiligen Prozesse zu einer Verminderung oder einer Erhöhung sehr unterschiedlich sind. Wie jede andere Art an registrierter Firmeninformation (Name, Geschäftsfeld, etc.) sind die Änderungen am registrierten Kapital durch die AIC Datenbank öffentlich zugänglich.
Bis vor kurzem mussten ausländische Investoren den Betrag des benötigten registrierten Kapitals mit großer Sorgfalt einschätzen, da sie verpflichtet waren den Gesamtbetrag innerhalb von 2 Jahren zu zahlen. Allerdings wurde der Zeitrahmen für Kapitaleinzahlungen, sowie alle Mindestbeträge des registrierten Kapitals, dem revidierten Firmengesetz, das am 1. März 2014 in Kraft trat, entsprechend, abgeschafft. Aus diesem Grund können Investoren nun sowohl den Betrag des registrierten Kapital (auch „gezeichnetes“ Kapital genannt) und den Zeitraum der Kapitaleinzahlungen selbst bestimmen; diese bleiben jedoch abhängig von der Genehmigung durch die lokalen Regierungsbehörden.
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