Verminderung des registrierten Kapitals
Obwohl seltener, dennoch ist es auch möglich die Verminderung des registrierten Kapital einer Firma zu beantragen. Dies passiert hauptsächlich in Fällen, in denen der ursprüngliche Betrag überschätzt wurde und ein besserer Verwendungszweck für die Geldmittel von der Firma festgestellt wurde. In anderen Fällen kann es strategisch sein den Betrag zu reduzieren, weil das registrierte Kapital einer Firma eine Verbindlichkeit von Seiten ihrer einzelnen Investoren darstellt. Noch wichtiger aber ist, dass die Verminderung des registrierten Kapitals es der Firma erlauben könnte, Gewinne als Dividenden zurückzuführen. Solange das registrierte Kapital nicht voll einbezahlt ist, kann ein vollkommen in ausländischem Besitz befindliches Unternehmen keine Dividenden rückführen. Noch dazu sollten Investoren gewarnt sein, dass zumindest 10 Prozent der jährlichen Gewinne einer Firma in einen Reservefond gelegt werden müssen bis dieser 50 Prozent des registrierten Kapitals erreicht. Das heißt, dass eine Firma mit einem niedrigeren registrierten Kapital früher Dividenden rückführen kann.
Es gibt allerdings mehrere Szenarien, in denen ausländisch investierte Unternehmen durch die Verminderung ihren registrierten Kapitals bei den zuständigen Behörden Alarmglocken auslösen, was zu der Ablehnung des Antrags führt: (1) falls der Betrag nach der Veränderung niedriger als das rechtliche Minimum ist; (2) falls das ausländisch investierte Unternehmen in laufende gerichtliche Prozesse oder Schiedsgerichtsverfahren verwickelt ist; (3) falls der Betrag nach der Veränderung geringer ist als das Minimum, das für Produktion und Operation in der Unternehmenssatzung angegeben ist; und (4) falls es die Unternehmenssatzung eines chinesisch-ausländischen Joint Ventures erlaubt, dass der ausländische Partner seine Investition zurückholen kann und es auch zuvor schon getan hat. Aufgrund dieser potentiellen Risiken ist das Verfahren zur Verminderung des registrierten Firmenkapitals etwas mehr komplex als zur Erhöhung.
Schritt 1 – Das Unternehmen sollte eine Aktionärsversammlung abhalten und die Bilanz und Anlagenübersicht vorbereiten. Die genaue Verminderung des registrierten Kapitals sollte festgelegt werden.
Schritt 2 – Das Unternehmen muss seine Gläubiger innerhalb von 10 Tagen nach der Aktionärsbestimmung benachrichtigen und innerhalb von 30 Tagen eine Zeitungsankündigung veröffentlichen. Die Gläubiger dürfen das Unternehmen um die Tilgung der Schulden oder um eine Garantie zur Schuldentilgung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung bitten (oder innerhalb von 45 Tagen für all jene Gläubiger, die keine Benachrichtigung erhalten haben). Sollte die Verminderung mehr als 20 Prozent des ursprünglich registrierten Kapitals betragen, müssen die Geldmittel von einer rechtlich autorisierten Buchhaltungsfirma verifiziert werden.
Schritt 3 – Das Unternehmen muss eine vernünftige Erklärung für die Verminderung des registrierten Kapitals bei der MOFCOM angeben und dessen Genehmigung erhalten.
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