Bereits vor Monaten gab es erste Hinweise, nun ist es tatsächlich passiert: Zum ersten Mal verbietet die Bundesregierung die Übernahme eines deutschen Unternehmens durch einen chinesischen Investor. Laut einer Online-Meldung der „Wirtschaftswoche“ will das Kabinett am 1. August nach Prüfung durch das Wirtschaftsministerium den Beschluss fassen, dass Leifeld Metal Spinning AG nicht an die Yantai Taihai Corporation verkauft werden darf. Die beteiligten Unternehmen selbst haben sich bisher nicht dazu geäußert.
Leifeld beschäftigt rund 200 Mitarbeiter und weist einen Jahresumsatz von rund 40 Mio. EUR vor. Der 1891 gegründete Mittelständler aus Ahlen ist stark spezialisiert und Technologieführer bei hochfesten Materialien für die Luft- und Raumfahrt. Die Produkte werden darüber hinaus auch im Nuklearbereich verwendet. Die leistungsfähigen Maschinen von Leifeld können sogar Titanstahl umformen.
Schon Ende Mai gab es Medienberichte, wonach das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) es bei seiner Prüfung der Transaktion mit einem komplizierten Sachverhalt zu tun habe und ein negativer Bescheid denkbar sei. Konkret dürfte es angesichts der Branche und Produktpalette wohl vor allem um Sicherheitsinteressen Deutschlands gegangen sein. Bei dem Interessenten Yantai Taihai handelt es sich um ein staatliches Unternehmen auf Ebene der Lokalregierung der Stadt Yantai in der Provinz Shandong. Über die 2006 gegründete Gesellschaft, die nicht börsennotiert ist, ist nur wenig bekannt. So stellt Yantai Taihai Komponenten für Kernkraftwerke her.
Im Juli 2017 hatte die Bundesregierung die Außenwirtschaftsverordnung verschärft, nachdem ein Jahr zuvor der Verkauf des Augsburger Robotikspezialisten Kuka an Midea aus Foshan für großen Wirbel in Politik und Medien gesorgt hatte. Damals war von einem angeblichen Technologieausverkauf die Rede. Erst vor wenigen Monaten hatte Cotesa aus Mittweida eine siebenmonatige Prüfung durch das BMWi über sich ergehen lassen müssen. Danach durfte das chinesische Staatsunternehmen AT&M Verbundfaserspezialisten, der ebenfalls in der Flugzeug- und Automobilbranche tätig ist, übernehmen.