Aus M&A China/Deutschland E-Mag 1/2015
Wie bei jeder Akquisition spielt auch bei Investitionen chinesischer Unternehmen in Deutschland eine steuerlich effiziente Akquisitionsstruktur eine entscheidende Rolle, um einen attraktiven Return on Investment nach Steuern erwirtschaften zu können.
Dabei gilt es neben den steuerlichen Rahmenbedingungen auch die praktischen Auswirkungen auf die Führung des Geschäfts zu beachten. Nicht selten sieht man in der Praxis Akquisitionsstrukturen, die zwar „auf dem Papier“ steuerlich effizient sind, aber nicht oder nur unzureichend gelebt werden, sodass die angestrebten steuerlichen Vorteile häufig nicht eintreten. Diese Erkenntnis stellt sich jedoch regelmäßig erst mit Zeitverzögerung ein, z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung mehrere Jahre nach der Akquisition.
Steuerlich effiziente Holdingstruktur
Bei der Planung einer steuerlich effizienten Holdingstruktur spielen die folgenden Überlegungen eine zentrale Rolle:
Wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft (im Regelfall eine GmbH oder AG) eine Dividende an ihren ausländischen Gesellschafter zahlt, fällt grundsätzlich Quellensteuer in Höhe von 26,375% an. Eine Reduktion der Quellensteuer – im besten Fall auf 0% – ist möglich, wenn der ausländische Gesellschafter in einem Staat ansässig ist, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, das eine reduzierte Quellensteuer vorsieht. Alternativ kann die Quellensteuer auf 0% reduziert werden, wenn der ausländische Gesellschafter in den Anwendungsbereich der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie fällt, wie z.B. Holdinggesellschaften in Luxemburg oder den Niederlanden. Die Reduktion der Quellensteuer ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. So verlangt § 50d Abs. 3 EStG, dass die Holdinggesellschaft über ausreichend wirtschaftliche Substanz verfügt, was regelmäßig eine eigene operative Tätigkeit (reine Holdingtätigkeit genügt hier nicht), eigenes Personal und ein eigenes Büro voraussetzt.
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