Akquisition über eine europäische Zwischenholding
Da eine Direktinvestition aus Hongkong steuerlich nachteilig ist, sieht man in der Praxis daher häufig einen dreistufigen Beteiligungsaufbau. Diese zielt darauf ab, eine Reduktion der Quellensteuern auf Dividenden auf 0% zu erreichen sowie einen flexiblen Exit und eine steuerlich effiziente Reinvestition der in Deutschland erzielten Gewinne zu ermöglichen (siehe Schaubild).
Typische Holdingstandorte sind Luxemburg und die Niederlande, die beide über vorteilhafte DBA mit Hongkong verfügen. Vereinzelt findet man auch Strukturen über Belgien oder die Schweiz.
Welcher Holdingstandort sinnvoll ist, hängt neben den steuerlichen Implikationen auch davon ab, ob die Struktur so „gelebt“ werden kann, dass die oben beschriebenen Substanzanforderungen des § 50d Abs. 3 EStG erfüllt werden können. Da eine Akquisition in Deutschland für die meisten chinesischen Unternehmen ihr erstes Investment in Deutschland und häufig in Europa ist, ist es empfehlenswert, schon im Vorfeld zu überlegen, welche Aktivitäten durch die Holding zukünftig ausgeübt werden könnten. Dies wird häufig erfordern, das Management des Targets frühzeitig einzubinden. So kann z.B. eine Holdinggesellschaft in Luxemburg auf praktische Schwierigkeiten stoßen, wenn das Target in Bayern ansässig ist und Mitarbeiter des Targets Funktionen in Luxemburg übernehmen sollen. Anders kann es dagegen aussehen, wenn sich das Target im grenznahen Bereich zu Luxemburg oder den Niederlanden befindet.
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