Im Ergebnis sollte daher immer die mögliche Steuerersparnis gegen die Kosten für den Unterhalt der Holdingstruktur (z.B. Gehälter, Miete etc.) sowie die erhöhte Komplexität der Unternehmensteuerung abgewogen werden. Ebenfalls sollte berücksichtigt werden, dass Holdingstrukturen vor dem Hintergrund der Diskussionen auf OECD-Ebene zum Thema Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) zukünftig noch mehr im Fokus stehen werden.
Wenn das Target profitabel ist und die Akquisition fremdfinanziert werden soll, kann es sinnvoll sein, das Zielunternehmen über ein deutsches Akquisitionsvehikel zu erwerben. In diesem Fall ist eine Verrechnung der operativen Gewinne des Targets mit dem Zinsaufwand aus der Akquisitionsfinanzierung durch Etablierung einer steuerlichen Organschaft möglich. Im Einzelfall kann es – auch zur Vermeidung von Quellensteuern auf Gewinnrepatriierungen – vorteilhaft sein, ein Akquisitionsvehikel in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft zu wählen.
FAZIT
Bei der Auswahl der richtigen Akquisitionsstruktur gilt es für den Investor, eine optimale Balance zwischen steuerlichen Vorteilen bzw. Implementierungs- und Unterhaltungskosten zu finden. Hierbei kommt es entscheidend auf die strategischen Ziele des Investors und die Profitabilität des Targets an.
Zu den Personen
Dr. Holger Lampe ist Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und Leiter des China Tax Competence Center. Er berät seit vielen Jahren chinesische Unternehmen bei ihren Investitionen in Deutschland und arbeitete von 2009 bis 2012 für KPMG in China. Philipp Reer ist Steuerberater und Senior Manager bei KPMG. Er ist mit Steuerfragen im internationalen und M&A-Bereich befasst.
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