Die Abkommen sollen den Handel mit Luftfahrtzeugen erleichtern und verbilligen sowie für eine größere Rechtssicherheit für die Luftfahrtunternehmen sorgen.
Als Folgeschritt des EU-China Gipfel Anfang April dieses Jahres unterzeichneten die EU und China am vergangenen Montag (20. Mai 2019) zwei Abkommen bezüglich der Luftfahrt. Ziel dabei sind die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Luftverkehrssektor sowie die Luftverkehrsbeziehungen zwischen China und der EU insgesamt zu stärken.
Mit dem gegenseitigen Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (BASA) soll der Handel mit Luftfahrzeugen und verwandten Erzeugnissen beziehungsweise Luftfahrzeugersatzteilen gestärkt werden. Durch die Etablierung gemeinsamer Standards wird der Aufwand bei Bewertung und Zulassung von Luftfahrzeugen durch die jeweiligen zivilen Luftsicherungsbehörden sinken und so für Kostenreduktion sorgen. Darüber hinaus sorgte die Kooperation für eine Förderung der Sicherheit der zivilen Luftfahrt sowie einen besseren Umweltschutz.
Bei dem zweiten unterzeichneten Abkommen handelt es sich um ein sogenanntes „horizontales Luftverkehrsabkommen“. Dieses besagt, dass alle Luftfahrtunternehmen der EU im Rahmen eines bilateralen Luftverkehrsabkommens und der Verfügbarkeit ungenutzter Verkehrsrechte aus jedem EU-Mitgliedstaat nach China fliegen können. Dadurch werden bilaterale Abkommen zwischen China und einzelnen EU-Staaten mit EU-Recht in Einklang gebracht. In der Folge entsteht eine größere Rechtssicherheit, die den Luftfahrtunternehmen beider Seiten nutzen wird.
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