Risiken im Vorfeld aufdecken
In einem anderen Fall konnte so ein chinesischer Investor davon überzeugt werden, bei einem sich in der Insolvenz befindlichen deutschen Unternehmen lediglich Betriebssteile zu erwerben, um sich vor den Risiken der Insolvenz zu schützen. Hier spricht professionelle Durchführung einer Due Diligence beim Kaufobjekt eine große Rolle, Risiken im Vorfeld eines Kaufs aufzudecken. Eine Due Diligence ist eine Prüfung des Kaufobjekts durch hochqualifizierte Berater wie Rechtsanwälte und Steuerberater. Diese prüfen für den Käufer vor dem Kauf, ob das Kaufobjekt die vom Verkäufer versprochenen Eigenschaften hat, ob es wirksam gegründet wurde, Verträge mit den Mitarbeitern, Lieferanten, Wartungsfirmen rechtswirksam abgeschlossen wurden und noch bestehen, ob Schutzrechte eingetragen und nach wie vor rechtswirksam aufrecht erhalten wurden und vieles mehr.
Der Käufer wird hier vor schwerwiegenden Fehlentscheidungen geschützt, er lernt das Kaufobjekt bereits vor dem Kauf besser kennen und kann Verhandlungen über den Kaufpreis effektiver gestalten.
Steuerrechtliche Überlegungen
Auch steuerrechtliche Überlegungen spielen eine Rolle, so etwa die Frage, ob es für den chinesischen Investor erforderlich ist, in Deutschland Abschreibungsvolumina auf Anlagegüter zu bilden. Vielfach haben wir – wie oben dargestellt – einer Beteiligung eines chinesischen Investors in Deutschland ein sog. Investitionsvehikel (NewCo) vorgeschaltet, um z.B. Finanzierungsstrukturen zu verbessern. Die neue Gesellschaft konnte so in Deutschland viel schneller und zielführender agieren als eine Gesellschaft von China aus.
Aber auch nach einer Transaktion sind das Marktumfeld und die dortigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu unterschätzen. Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet sich erheblich von Arbeitsrechten in anderen Ländern. Der Arbeitsplatz steht unter einem besonderen Schutz. Hier bedarf es der Fachkenntnis unserer arbeitsrechtlichen Experten, durch geschickte strategische und juristische Maßnahmen das bestmögliche Ergebnis für den chinesischen Investor zu erzielen.
Genehmigung der chinesischen Behörden abwarten
Werden nicht erfolgreiche Akquisitionen analysiert, stellt man häufig fest, dass trotz guter Ideen viele Fallstricke im deutschen Rechts- und Steuersystem einfach übersehen wurden, da man sie nicht kannte oder mangels qualifizierter Berater nicht kennen konnte. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden, wenn der chinesische Investor in Deutschland auf Einkaufstour geht. Dazu gehört auch, dass die Finanzierung einer Übernahme erst dann gesichert ist, wenn ein chinesischer Investor die Genehmigung der heimischen Behörden erhält – was durchaus auch erst nach Vertragsunterzeichnung geschehen kann.
Zu den Personen
Claus Eßers und Christoph Schmitt sind Rechtsanwälte und Partner der Wirtschaftskanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner mit Sitz in Düsseldorf. Die 1974 gegründete Sozietät berät seit vielen Jahren große chinesische Unternehmen bei ihren Investitionen in Deutschland. www.hlfp.de |
Claus Eßers und Christoph Schmitt sind Gastautoren.
Dieser Post ist auch verfügbar auf: Vereinfachtes Chinesisch